Bestimmte Änderungen müssen im Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen werden. Hierzu zählen insbesondere:
- Namensänderung des Fahrzeughalters
- Aktualisierung der Anschrift des Fahrzeughalters bei Umzug
- An- und Abmeldung des Fahrzeugs
- Änderungen von technischen Eintragungen
Hat sich Ihr Name geändert, nutzen Sie bitte das Formular Auftrag zur Namensänderung, in dem Sie auch die zuständige Kfz-Zulassungsstelle angeben können, an die wir den Kfz-Brief senden sollen. Für die übrigen Änderungen veranlassen Sie den Versand des Kfz-Briefs über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung bequem online:
- Wählen Sie die „Details“ des entsprechenden Vertrags aus.
- Unter dem Menüpunkt „Kfz-Brief“ können Sie den Kfz-Brief an eine Zulassungsstelle Ihrer Wahl schicken lassen. Wenn Sie den Versand des Kfz-Briefs beauftragt haben, erhalten Sie von uns ein Schreiben zu den nächsten Schritten.
- Sobald der Kfz-Brief bei der Zulassungsstelle vorliegt, können Sie die entsprechenden Änderungen dort vornehmen lassen. Im Anschluss wird das Dokument zurück an die Opel Bank geschickt.
Wichtiger Hinweis: Wenn sich Ihre Anschrift geändert hat, aktualisieren Sie diese bitte auch unter dem Menüpunkt „Persönliche Informationen“ im Servicebereich für Leasing und Finanzierung.
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