DARLEHENSVERTRAG – Welche Auswirkungen hat die Rückkehr zum regulären USt-Satz in Höhe von 19 % für mich?
Ab dem 1. Januar 2021 gilt wieder reguläre USt-Satz in Höhe von 19 %.
Wichtig für Sie zu wissen:
- WIE WIRKT SICH DIE RÜCKKEHR ZUM REGULÄREN UMSATZSTEUERSATZ AUF MEINEN LAUFENDEN DARLEHENSVERTRAG AUS?
Die Umsatzsteuer fällt zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs an, also bei Übergabe des Fahrzeugs. Auf das Darlehen hat die Änderung der Umsatzsteuersatz keine Auswirkung, da die Gewährung von Krediten umsatzsteuerbefreit ist.