Ich bin unverschuldet arbeitslos bzw. arbeitsunfähig geworden. Was muss ich tun?

Es tut uns Leid zu erfahren, dass Sie arbeitslos bzw. arbeitsunfähig geworden sind. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:

  1. Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag läuft wie gewohnt weiter. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen bitte nicht ein.
  2. Melden Sie uns Ihren Leistungsfall über den Live Chat bzw. das Kontaktformular auf unserer Internetseite oder wenden Sie sich telefonisch an unseren Kundenservice (Auswahlmöglichkeit 4, „alle anderen Anliegen“). Unsere aktuellen Telefon-Servicezeiten können Sie hier einsehen.
  3. Sobald der Versicherer Ihren Fall anerkannt hat, werden wir uns mit Ihnen zwecks Adressierung Ihres Guthabens in Verbindung setzen.

 

KUNDENSERVICE LEASING, FINANZIERUNG UND VERSICHERUNG:

Telefon (06142) 220 7000
E-Mail info@opelbank.de

Weitere Fragen aus der Kategorie »Finanzierung & Restkredit - & Leasingratenversicherung«

  • Ihr Recht auf Widerruf:
    Sie können Ihre Anmeldung zur Restkreditversicherung innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen in Textform widerrufen. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Widerrufsrecht in Ihrer Anmeldeerklärung.
  • Ihr Recht auf Abmeldung/Kündigung:
    Sie können jederzeit von der Opel Bank verlangen, dass diese Sie von der Restkreditversicherung abmeldet. Wir melden Sie dann von den Gruppenversicherungsverträgen zum Ende des Monats ab, in dem Sie gekündigt haben. Weitere Informationen zum Abmelde-/ Kündigungsrecht finden Sie in § 38 der Versicherungsbedingungen.

Der Widerruf bzw. Ihre Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. Brief oder E-Mail) und bedarf keiner Begründung. Die An­schrift hierfür lautet:

Opel Bank S.A. Niederlassung Deutschland
Kundenservice Autofinanzierung
47790 Krefeld
E-Mail info@opelbank.de

Es tut uns Leid zu erfahren, dass ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:

  1. Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag ist von dem Schaden zunächst nicht betroffen. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen nicht ein.
  2. Zeigen Sie den Vorfall bei Ihrer Kfz-Versicherung an. Haben Sie eine Opel Autoversicherung, wenden Sie sich bitte an die ALLIANZ SCHADENBEARBEITUNG unter der Telefonnummer (0800) 4200-127 (kostenlos) bzw. aus dem Ausland unter +49 345 77 45 99 97.
  3. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular Schadenmeldung zu, damit wir die von Ihrer Kfz-Versicherung benötigte Freigabeerklärung ausstellen können. Für die Freigabe zur Reparatur benötigen wir darüber hinaus ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag.
  4. Sollten Sie eine Differenzkaskoversicherung (GAP) abgeschlossen haben, unterstützen wir Sie dabei, Ihr Anliegen beim Versicherer anzuzeigen. Schreiben Sie uns hierzu eine Nachricht im Servicebereich für Leasing und Finanzierung. Sobald der Versicherer Ihren Fall anerkannt hat, setzen Sie sich bitte erneut mit uns in Verbindung, damit wir Ihre Erstattung wunschgemäß adressieren können.

Die Differenzkaskoversicherung schützt Sie im Totalschaden oder bei Diebstahl vor finanziellen Verlusten.

Sie ist auch unter dem Namen „GAP-Versicherung“ bekannt. Die GAP-Versicherung  (im Englischen „Lücke“) soll bei Totalverlust die Lücke zwischen der Leistung der Autoversicherung (Wiederbeschaffungswert) und dem Negativsaldo bei der Bank (Basisdeckung) bzw. dem Kaufpreis (Topdeckung) schließen.

In Ihrem Finanzierungs-/Leasingvertrag sehen Sie die von Ihnen gewählte Deckung.

Zur Auswahl standen bei Vertragsabschluss die Differenzkaskoversicherung „Basisdeckung“ (hier wird im Versicherungsfall die Differenz zwischen dem noch offenen Finanzierungs- bzw. Leasingsaldo und dem Wiederbeschaffungswert gezahlt) und – bei Finanzierung – die Differenzkaskoversicherung „Topdeckung“ (Versicherungsleistung hier ist die Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Wiederbeschaffungswert). Informationen zu der von Ihnen gewählten Differenzkaskoversicherung finden Sie im Produktinformationsblatt der Versicherer sowie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag beigelegt sind.

Bei Arbeitsunfähigkeit werden nach Ablauf von 42 Tagen die monatlich fälligen Raten/Mieten bezahlt. Die Versicherung übenimmt je Versicherungsfall bis zu 24 Monate (max. 2.500 € im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate bei der Finanzierung oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind möglich.

Bei Feststellung der Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall werden alle planmäßig offenen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 42 Tagen übernommen. Bei Finanzierungen wird zudem eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate gezahlt. Stichtag ist das im Rentenbescheid genannte Verrentungsdatum bzw. der Todestag.

Im Falle der Arbeitslosigkeit zahlt die Versicherung die monatlich fälligen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 30 Tagen (je Versicherungsfall höchstens 12 Monate und in Höhe von max. 2.500 € im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind auch hier möglich. Zusätzlich beinhaltet dieser Baustein ein Assistance Paket mit Beratungsleistungen bereits bei drohendem Arbeitsplatzverlust, z. B. Check des Arbeitszeugnisses und der Bewerbungsunterlagen sowie juristische Erstberatung.

Bei Eintritt einer schweren Krankheit, die nur bei nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (z. B. Selbstständige, Beamte, Hausfrauen, Hausmänner etc.) greift, werden alle restlichen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Bei Finanzierungen wird auch eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate, die gemäß Tilgungsplan am Tag der Erstdiagnose noch offen ist, bezahlt.

Die Restkredit- bzw. Leasingratenversicherung sichert Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Opel Bank ab. Ihre Raten werden für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit übernommen und Sie werden finanziell entlastet.

Im Todesfall ermöglicht die Versicherungsleistung den Hinterbliebenen die komplette Rückzahlung der noch ausstehenden Kreditraten. Dies bedeutet für die Angehörigen eine enorme Entlastung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit können die Raten mithilfe der Restkredit- oder Leasingratenversicherung weitergezahlt werden, was mehr Freiräume für Ihr Haushaltsbudget schafft.

Bei Abschluss der Restkredit-/Leasingratenversicherung standen zwei Optionen zur Verfügung:

  • Paket „Basis“ – hier sind die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit versichert
  • Paket „Plus“ – zusätzlich zum Paket „Basis“ sind Sie gegen Arbeitslosigkeit (für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) oder schwere Krankheit
    (z.B. für Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Hausfrauen, Hausmänner, etc.) versichert. Ob Sie für den Fall einer Arbeitslosigkeit oder schweren Krankheit versichert sind, hängt von Ihrer beruflichen Situation ab.

Die von Ihnen gewählte Paket-Option sehen Sie in Ihrem Darlehens-/Leasingvertrag sowie in Ihrer Anmeldeerklärung. Lesen Sie hierzu das Produktinformationsblatt der Versicherer sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag beigelegt sind.

Es tut uns Leid zu erfahren, dass Sie arbeitslos bzw. arbeitsunfähig geworden sind. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:

  1. Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag läuft wie gewohnt weiter. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen bitte nicht ein.
  2. Melden Sie uns Ihren Leistungsfall über den Live Chat bzw. das Kontaktformular auf unserer Internetseite oder wenden Sie sich telefonisch an unseren Kundenservice (Auswahlmöglichkeit 4, „alle anderen Anliegen“). Unsere aktuellen Telefon-Servicezeiten können Sie hier einsehen.
  3. Sobald der Versicherer Ihren Fall anerkannt hat, werden wir uns mit Ihnen zwecks Adressierung Ihres Guthabens in Verbindung setzen.

 

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Wenn die Finanzierung bzw. das Leasing für einen längeren Zeitraum als 3 Jahre abgeschlossen wurde, haben Sie das Recht den Versicherungsschutz bereits zum Ende des dritten oder jedes da­rauf folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.

Sie werden zum Ende des Monats vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet, in dem Sie gekündigt haben.

Der Widerruf bzw. Ihre Kündigung muss in Textform erfolgen (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) und bedarf keiner Begründung. Die An­schrift für eine Kündigung uns gegenüber lautet:

Opel Bank S.A. Niederlassung Deutschland / Opel Leasing GmbH
Kundenservice Autofinanzierung
47790 Krefeld
Fax (03491) 768259
E-Mail info@opelbank.de

Weitere Fragen aus der Kategorie »XX - Restkredit- & Leasingratenversicherung«

  • Ihr Recht auf Widerruf:
    Sie können Ihre Anmeldung zur Restkreditversicherung innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen in Textform widerrufen. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Widerrufsrecht in Ihrer Anmeldeerklärung.
  • Ihr Recht auf Abmeldung/Kündigung:
    Sie können jederzeit von der Opel Bank verlangen, dass diese Sie von der Restkreditversicherung abmeldet. Wir melden Sie dann von den Gruppenversicherungsverträgen zum Ende des Monats ab, in dem Sie gekündigt haben. Weitere Informationen zum Abmelde-/ Kündigungsrecht finden Sie in § 38 der Versicherungsbedingungen.

Der Widerruf bzw. Ihre Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. Brief oder E-Mail) und bedarf keiner Begründung. Die An­schrift hierfür lautet:

Opel Bank S.A. Niederlassung Deutschland
Kundenservice Autofinanzierung
47790 Krefeld
E-Mail info@opelbank.de

Die Restkredit- bzw. Leasingratenversicherung sichert Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Opel Bank ab. Ihre Raten werden für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit übernommen und Sie werden finanziell entlastet.

Im Todesfall ermöglicht die Versicherungsleistung den Hinterbliebenen die komplette Rückzahlung der noch ausstehenden Kreditraten. Dies bedeutet für die Angehörigen eine enorme Entlastung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit können die Raten mithilfe der Restkredit- oder Leasingratenversicherung weitergezahlt werden, was mehr Freiräume für Ihr Haushaltsbudget schafft.

Bei Abschluss der Restkredit-/Leasingratenversicherung standen zwei Optionen zur Verfügung:

  • Paket „Basis“ – hier sind die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit versichert
  • Paket „Plus“ – zusätzlich zum Paket „Basis“ sind Sie gegen Arbeitslosigkeit (für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) oder schwere Krankheit
    (z.B. für Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Hausfrauen, Hausmänner, etc.) versichert. Ob Sie für den Fall einer Arbeitslosigkeit oder schweren Krankheit versichert sind, hängt von Ihrer beruflichen Situation ab.

Die von Ihnen gewählte Paket-Option sehen Sie in Ihrem Darlehens-/Leasingvertrag sowie in Ihrer Anmeldeerklärung. Lesen Sie hierzu das Produktinformationsblatt der Versicherer sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag beigelegt sind.

Es tut uns Leid zu erfahren, dass Sie arbeitslos bzw. arbeitsunfähig geworden sind. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:

  1. Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag läuft wie gewohnt weiter. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen bitte nicht ein.
  2. Melden Sie uns Ihren Leistungsfall über den Live Chat bzw. das Kontaktformular auf unserer Internetseite oder wenden Sie sich telefonisch an unseren Kundenservice (Auswahlmöglichkeit 4, „alle anderen Anliegen“). Unsere aktuellen Telefon-Servicezeiten können Sie hier einsehen.
  3. Sobald der Versicherer Ihren Fall anerkannt hat, werden wir uns mit Ihnen zwecks Adressierung Ihres Guthabens in Verbindung setzen.

 

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