LEASINGVERTRAG – Welche Auswirkungen hat die Rückkehr zum regulären Umsatzsteuersatz (19%)?

Ab dem 1. Januar 2021 gilt wieder der reguläre USt-Satz in Höhe von 19 %.

Wichtig für Sie zu wissen:

  • ICH HABE EINEN LEASINGVERTRAG ZU 16 % UST ABGESCHLOSSEN; WIE WIRKT SICH DIE RÜCKKEHR ZUM REGULÄREN UST-SATZ IN HÖHE VON 19 % AUF MEINEN LAUFENDEN LEASINGVERTRAG AUS?
    Die Umsatzsteuer auf Ihre monatliche Rate für das Fahrzeug sowie auf ein ggf. abgeschlossenes FlexCare-Servicepaket erhöht sich um 3 %. Eine ggf. zusätzlich abgeschlossene Differenzkasko- und/oder Leasingratenversicherung werden unverändert mit 19 % Versicherungsteuer besteuert. Die angepasste monatliche Rate können Sie ab Anfang Januar 2021 im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen.
    Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird automatisch die angepasste Rate von Ihrem Konto abgebucht.
    Eine eventuell zu Vertragsbeginn geleistete Leasingsonderzahlung erhöht sich anteilig für die Monate Ihrer Vertragslaufzeit, in denen der reguläre USt-Satz gilt. Die daraus entstehende USt-Differenz wird mit der Schlussabrechnung nach Vertragsende abgerechnet.
  • ICH HABE EINEN LEASINGVERTRAG ZU 16 % UST ABGESCHLOSSEN, DAS FAHRZEUG WIRD ABER ERST AB JANUAR AUSGELIEFERT/ÜBERGEBEN. WIE WIRKT SICH DAS FÜR MICH AUS? 
    Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach dem Leistungszeitpunkt (Datum der Fahrzeugübergabe). Damit gilt für Ihren Leasingvertrag ein USt-Satz in Höhe von 19 %. Die USt auf Ihre monatliche Rate für das Fahrzeug sowie auf ein ggf. abgeschlossenes FlexCare-Servicepaket erhöht sich um 3 %. Eine ggf. zusätzlich abgeschlossene Differenzkasko- und/oder Leasingratenversicherung werden unverändert mit 19 % Versicherungsteuer besteuert. Nach Fahrzeugübergabe erhalten Sie eine schriftliche Information von uns, der Sie die genaue Höhe Ihrer monatlichen Raten entnehmen können.
    Bitte beachten Sie: Die USt auf eine eventuell vereinbarte Leasingsonderzahlung, die Sie bei Fahrzeugübergabe an den Händler zahlen, erhöht sich ebenfalls um 3 %.
  • WIE WIRKT SICH DIE TEMPORÄRE UST-SENKUNG AUF DIE LEASINGSONDERZAHLUNG AUS? 
    Die Höhe der USt bei Zahlung der Leasingsonderzahlung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe – findet diese noch in 2020 statt, beträgt der anwendbare USt-Satz 16 %, bei Fahrzeugübergabe in 2021 19 %.
    Wichtig: Die Leasingsonderzahlung wird zwar mit Fahrzeugübergabe an den Händler gezahlt, sie ist jedoch anteilig für die gesamte Vertragslaufzeit „wirksam“, da sie die Höhe monatlichen Leasingraten reduziert. Damit ist anteilig für jeden Monat der jeweils gültige USt-Satz anzuwenden. Sieht Ihr Leasingvertrag beispielsweise eine Leasingsonderzahlung in Höhe von netto 3.600 Euro vor, Vertragsbeginn ist Dezember 2020 und die Gesamtlaufzeit beträgt 36 Monate, ist für den Monat Dezember 2020 auf den entsprechenden Anteil der Leasingsonderzahlung (100 Euro) ein USt-Satz in Höhe von 16 % anzuwenden, für die übrigen 35 Monate (3.500 Euro) ein USt-Satz in Höhe von 19 %. Die an den Händler gezahlte USt auf die Leasingsonderzahlung betrug jedoch 16 %. Die daraus entstehende USt-Differenz wird mit der Schlussabrechnung nach Vertragsende abgerechnet.
  • BEKOMME ICH EINE SCHRIFTLICHE INFORMATION SEITENS DER OPEL BANK? 
    Haben Sie einen Leasingvertrag mit Vertragsbeginn im Zeitraum der temporären Umsatzsteuersenkung (Juli bis Dezember 2020), erhalten Sie in der zweiten Januarhälfte unaufgefordert eine entsprechende Information bzw. Rechnung  (für gewerbliche Verträge) von uns. Ihre angepasste Rate können Sie zudem ab Januar 2021 jederzeit  im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen.
  • WIRD DER ABBUCHUNGSBETRAG AUTOMATISCH VON IHNEN ANGEPASST UND WENN JA, AB WANN?
    Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug Ihrer monatlichen Leasingraten erteilt, wird die Änderung des USt-Satzes automatisch beim Rateneinzug berücksichtigt.
  • ICH HABE EINEN DAUERAUFTRAG FÜR MEINE MONATLICHEN RATEN. WELCHEN BETRAG MUSS ICH AB WANN ÜBERWEISEN? 
    Haben Sie einen Leasingvertrag mit Vertragsbeginn vor Juli 2020, ändern Sie Ihren Dauerauftrag zum Januar 2021 bitte wieder auf die ursprünglich vereinbarte Rate ab. Bei Leasingverträgen mit Vertragsbeginn ab Juli 2020 erhalten Sie von uns im Januar eine entsprechende Information. Die angepasste Rate können Sie zudem ab Anfang Januar im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen.

Weitere Fragen aus der Kategorie »Finanzierung & Leasing - Leasing«

Ab dem 1. Januar 2021 gilt wieder der reguläre USt-Satz in Höhe von 19 %.

Wichtig für Sie zu wissen:

  • ICH HABE EINEN LEASINGVERTRAG ZU 16 % UST ABGESCHLOSSEN; WIE WIRKT SICH DIE RÜCKKEHR ZUM REGULÄREN UST-SATZ IN HÖHE VON 19 % AUF MEINEN LAUFENDEN LEASINGVERTRAG AUS?
    Die Umsatzsteuer auf Ihre monatliche Rate für das Fahrzeug sowie auf ein ggf. abgeschlossenes FlexCare-Servicepaket erhöht sich um 3 %. Eine ggf. zusätzlich abgeschlossene Differenzkasko- und/oder Leasingratenversicherung werden unverändert mit 19 % Versicherungsteuer besteuert. Die angepasste monatliche Rate können Sie ab Anfang Januar 2021 im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen.
    Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird automatisch die angepasste Rate von Ihrem Konto abgebucht.
    Eine eventuell zu Vertragsbeginn geleistete Leasingsonderzahlung erhöht sich anteilig für die Monate Ihrer Vertragslaufzeit, in denen der reguläre USt-Satz gilt. Die daraus entstehende USt-Differenz wird mit der Schlussabrechnung nach Vertragsende abgerechnet.
  • ICH HABE EINEN LEASINGVERTRAG ZU 16 % UST ABGESCHLOSSEN, DAS FAHRZEUG WIRD ABER ERST AB JANUAR AUSGELIEFERT/ÜBERGEBEN. WIE WIRKT SICH DAS FÜR MICH AUS? 
    Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach dem Leistungszeitpunkt (Datum der Fahrzeugübergabe). Damit gilt für Ihren Leasingvertrag ein USt-Satz in Höhe von 19 %. Die USt auf Ihre monatliche Rate für das Fahrzeug sowie auf ein ggf. abgeschlossenes FlexCare-Servicepaket erhöht sich um 3 %. Eine ggf. zusätzlich abgeschlossene Differenzkasko- und/oder Leasingratenversicherung werden unverändert mit 19 % Versicherungsteuer besteuert. Nach Fahrzeugübergabe erhalten Sie eine schriftliche Information von uns, der Sie die genaue Höhe Ihrer monatlichen Raten entnehmen können.
    Bitte beachten Sie: Die USt auf eine eventuell vereinbarte Leasingsonderzahlung, die Sie bei Fahrzeugübergabe an den Händler zahlen, erhöht sich ebenfalls um 3 %.
  • WIE WIRKT SICH DIE TEMPORÄRE UST-SENKUNG AUF DIE LEASINGSONDERZAHLUNG AUS? 
    Die Höhe der USt bei Zahlung der Leasingsonderzahlung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe – findet diese noch in 2020 statt, beträgt der anwendbare USt-Satz 16 %, bei Fahrzeugübergabe in 2021 19 %.
    Wichtig: Die Leasingsonderzahlung wird zwar mit Fahrzeugübergabe an den Händler gezahlt, sie ist jedoch anteilig für die gesamte Vertragslaufzeit „wirksam“, da sie die Höhe monatlichen Leasingraten reduziert. Damit ist anteilig für jeden Monat der jeweils gültige USt-Satz anzuwenden. Sieht Ihr Leasingvertrag beispielsweise eine Leasingsonderzahlung in Höhe von netto 3.600 Euro vor, Vertragsbeginn ist Dezember 2020 und die Gesamtlaufzeit beträgt 36 Monate, ist für den Monat Dezember 2020 auf den entsprechenden Anteil der Leasingsonderzahlung (100 Euro) ein USt-Satz in Höhe von 16 % anzuwenden, für die übrigen 35 Monate (3.500 Euro) ein USt-Satz in Höhe von 19 %. Die an den Händler gezahlte USt auf die Leasingsonderzahlung betrug jedoch 16 %. Die daraus entstehende USt-Differenz wird mit der Schlussabrechnung nach Vertragsende abgerechnet.
  • BEKOMME ICH EINE SCHRIFTLICHE INFORMATION SEITENS DER OPEL BANK? 
    Haben Sie einen Leasingvertrag mit Vertragsbeginn im Zeitraum der temporären Umsatzsteuersenkung (Juli bis Dezember 2020), erhalten Sie in der zweiten Januarhälfte unaufgefordert eine entsprechende Information bzw. Rechnung  (für gewerbliche Verträge) von uns. Ihre angepasste Rate können Sie zudem ab Januar 2021 jederzeit  im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen.
  • WIRD DER ABBUCHUNGSBETRAG AUTOMATISCH VON IHNEN ANGEPASST UND WENN JA, AB WANN?
    Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug Ihrer monatlichen Leasingraten erteilt, wird die Änderung des USt-Satzes automatisch beim Rateneinzug berücksichtigt.
  • ICH HABE EINEN DAUERAUFTRAG FÜR MEINE MONATLICHEN RATEN. WELCHEN BETRAG MUSS ICH AB WANN ÜBERWEISEN? 
    Haben Sie einen Leasingvertrag mit Vertragsbeginn vor Juli 2020, ändern Sie Ihren Dauerauftrag zum Januar 2021 bitte wieder auf die ursprünglich vereinbarte Rate ab. Bei Leasingverträgen mit Vertragsbeginn ab Juli 2020 erhalten Sie von uns im Januar eine entsprechende Information. Die angepasste Rate können Sie zudem ab Anfang Januar im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen.

Die Beratung zu einer eventuellen Übernahme/Kauf des Fahrzeugs nach Auslauf des Leasingvertrags kann ausschließlich durch Ihren Vertragshändler erfolgen. Bitte wenden Sie sich an ihn, er berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Wenn Sie Ihren auslaufenden Vertrag verlängern möchten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihren Vertragshändler. Er berät Sie gerne zum weiteren Vorgehen.

Möchten Sie Ihre Schlussrate weiter über die Opel Bank finanzieren, wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihren Händler. Eine Beratung bzw. direkter Abschluss über die Opel Bank ist leider nicht möglich.

Zur längerfristigen Nutzung darf das Leasingfahrzeug nur Personen, die Ihrem Haushalt angehören und über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen, überlassen werden. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf einen ausreichenden Versicherungsschutz und prüfen Sie im Zweifel die Angaben in Ihrem Versicherungsvertrag.

Die monatlichen Raten werden bei Leasingverträgen immer vorab gezahlt. Die erste Rate, auch genannt „Übergabemiete“, ist somit direkt bei Übergabe des Fahrzeugs fällig.

WICHTIGER HINWEIS ZU DEN RATENFÄLLIGKEITEN BEI VERTRAGSBEGINN

  1. Mit Fahrzeugübergabe erhält der LG sämtliche Unterlagen und die erste Rate wird fällig.
  2. Der LG prüft die Unterlagen und legt Ihr Kundenkonto an.
  3. Der Einzug der ersten Rate erfolgt nach Anlage Ihres Kundenkontos.

Bitte beachten Sie: Zwischen Fälligkeit und Einzug der ersten Leasingrate können bis zu 14 Tage vergehen, bitte sorgen Sie für entsprechende Kontodeckung.

Wann wird die zweite Rate eingezogen? Der Einzug der zweiten Rate erfolgt zum 1. oder 15. des Folgemonats. Das reguläre Abbuchungsdatum Ihrer monatlichen Raten entnehmen Sie bitte dem Willkommensbrief, den Sie kurz nach Fahrzeugübergabe von uns erhalten.

Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung. Mit der Nutzung des Servicebereichs vermeiden Sie grundsätzlich Wartezeiten und können jederzeit:

  • Ihre Vertragsdetails und Ihren Zahlungsplan einsehen.
  • Ihre persönlichen Daten prüfen, ergänzen und korrigieren.
  • den Versand des Kfz-Briefs veranlassen, sofern notwendig.
  • sich für oder gegen Werbung von Opel Financial Services entscheiden.

Lesen Sie hier nach, wie Sie sich für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registrieren.

Weitere Fragen aus der Kategorie »Monatliche Rate«

Wenn Ihr Bankkonto zum Zeitpunkt der Abbuchung der monatlichen Rate nicht über ausreichend Deckung verfügt, kommt es zu einer Rücklastschrift, d. h. der Lastschrifteinzug war nicht erfolgreich und die Rate steht aus. In diesem Fall passiert Folgendes:

  1. Sie werden per Post darüber informiert, dass der Einzug der Rate nicht ordnungsgemäß erfolgen konnte.
  2. Etwa 11 bis 13 Tage nach dem ursprünglichen (erfolglosen) Rateneinzug, wird der Lastschrifteinzug erneut angestoßen.

Hinweis: Sollte es aufgrund zeitlicher Überschneidungen zu einem Lastschrifteinzug kommen, obwohl Sie Ihre Rate in der Zwischenzeit überwiesen haben, machen Sie bitte von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch. Der Widerspruch ist für Sie kostenlos und Sie können diesen entweder direkt über Ihr Online-Banking oder gegenüber Ihrer Bank veranlassen.

Ab dem 1. Januar 2021 gilt wieder der reguläre USt-Satz in Höhe von 19 %.

Wichtig für Sie zu wissen:

  • ICH HABE EINEN LEASINGVERTRAG ZU 16 % UST ABGESCHLOSSEN; WIE WIRKT SICH DIE RÜCKKEHR ZUM REGULÄREN UST-SATZ IN HÖHE VON 19 % AUF MEINEN LAUFENDEN LEASINGVERTRAG AUS?
    Die Umsatzsteuer auf Ihre monatliche Rate für das Fahrzeug sowie auf ein ggf. abgeschlossenes FlexCare-Servicepaket erhöht sich um 3 %. Eine ggf. zusätzlich abgeschlossene Differenzkasko- und/oder Leasingratenversicherung werden unverändert mit 19 % Versicherungsteuer besteuert. Die angepasste monatliche Rate können Sie ab Anfang Januar 2021 im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen.
    Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird automatisch die angepasste Rate von Ihrem Konto abgebucht.
    Eine eventuell zu Vertragsbeginn geleistete Leasingsonderzahlung erhöht sich anteilig für die Monate Ihrer Vertragslaufzeit, in denen der reguläre USt-Satz gilt. Die daraus entstehende USt-Differenz wird mit der Schlussabrechnung nach Vertragsende abgerechnet.
  • ICH HABE EINEN LEASINGVERTRAG ZU 16 % UST ABGESCHLOSSEN, DAS FAHRZEUG WIRD ABER ERST AB JANUAR AUSGELIEFERT/ÜBERGEBEN. WIE WIRKT SICH DAS FÜR MICH AUS? 
    Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach dem Leistungszeitpunkt (Datum der Fahrzeugübergabe). Damit gilt für Ihren Leasingvertrag ein USt-Satz in Höhe von 19 %. Die USt auf Ihre monatliche Rate für das Fahrzeug sowie auf ein ggf. abgeschlossenes FlexCare-Servicepaket erhöht sich um 3 %. Eine ggf. zusätzlich abgeschlossene Differenzkasko- und/oder Leasingratenversicherung werden unverändert mit 19 % Versicherungsteuer besteuert. Nach Fahrzeugübergabe erhalten Sie eine schriftliche Information von uns, der Sie die genaue Höhe Ihrer monatlichen Raten entnehmen können.
    Bitte beachten Sie: Die USt auf eine eventuell vereinbarte Leasingsonderzahlung, die Sie bei Fahrzeugübergabe an den Händler zahlen, erhöht sich ebenfalls um 3 %.
  • WIE WIRKT SICH DIE TEMPORÄRE UST-SENKUNG AUF DIE LEASINGSONDERZAHLUNG AUS? 
    Die Höhe der USt bei Zahlung der Leasingsonderzahlung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe – findet diese noch in 2020 statt, beträgt der anwendbare USt-Satz 16 %, bei Fahrzeugübergabe in 2021 19 %.
    Wichtig: Die Leasingsonderzahlung wird zwar mit Fahrzeugübergabe an den Händler gezahlt, sie ist jedoch anteilig für die gesamte Vertragslaufzeit „wirksam“, da sie die Höhe monatlichen Leasingraten reduziert. Damit ist anteilig für jeden Monat der jeweils gültige USt-Satz anzuwenden. Sieht Ihr Leasingvertrag beispielsweise eine Leasingsonderzahlung in Höhe von netto 3.600 Euro vor, Vertragsbeginn ist Dezember 2020 und die Gesamtlaufzeit beträgt 36 Monate, ist für den Monat Dezember 2020 auf den entsprechenden Anteil der Leasingsonderzahlung (100 Euro) ein USt-Satz in Höhe von 16 % anzuwenden, für die übrigen 35 Monate (3.500 Euro) ein USt-Satz in Höhe von 19 %. Die an den Händler gezahlte USt auf die Leasingsonderzahlung betrug jedoch 16 %. Die daraus entstehende USt-Differenz wird mit der Schlussabrechnung nach Vertragsende abgerechnet.
  • BEKOMME ICH EINE SCHRIFTLICHE INFORMATION SEITENS DER OPEL BANK? 
    Haben Sie einen Leasingvertrag mit Vertragsbeginn im Zeitraum der temporären Umsatzsteuersenkung (Juli bis Dezember 2020), erhalten Sie in der zweiten Januarhälfte unaufgefordert eine entsprechende Information bzw. Rechnung  (für gewerbliche Verträge) von uns. Ihre angepasste Rate können Sie zudem ab Januar 2021 jederzeit  im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen.
  • WIRD DER ABBUCHUNGSBETRAG AUTOMATISCH VON IHNEN ANGEPASST UND WENN JA, AB WANN?
    Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug Ihrer monatlichen Leasingraten erteilt, wird die Änderung des USt-Satzes automatisch beim Rateneinzug berücksichtigt.
  • ICH HABE EINEN DAUERAUFTRAG FÜR MEINE MONATLICHEN RATEN. WELCHEN BETRAG MUSS ICH AB WANN ÜBERWEISEN? 
    Haben Sie einen Leasingvertrag mit Vertragsbeginn vor Juli 2020, ändern Sie Ihren Dauerauftrag zum Januar 2021 bitte wieder auf die ursprünglich vereinbarte Rate ab. Bei Leasingverträgen mit Vertragsbeginn ab Juli 2020 erhalten Sie von uns im Januar eine entsprechende Information. Die angepasste Rate können Sie zudem ab Anfang Januar im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen.

Ab dem 1. Januar 2021 gilt wieder reguläre USt-Satz in Höhe von 19 %.

Wichtig für Sie zu wissen:

  • WIE WIRKT SICH DIE RÜCKKEHR ZUM REGULÄREN UMSATZSTEUERSATZ AUF MEINEN LAUFENDEN DARLEHENSVERTRAG AUS?
    Die Umsatzsteuer fällt zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs an, also bei Übergabe des Fahrzeugs. Auf das Darlehen hat die Änderung der Umsatzsteuersatz keine Auswirkung, da die Gewährung von Krediten umsatzsteuerbefreit ist.

Aktuell kommt es bei der systemseitigen Aktivierung von Darlehens- und Leasingverträgen leider zu Verzögerungen. Als Kunde entstehen Ihnen hierdurch keinerlei Nachteile.

Wichtig für Sie zu wissen: Die bis zur Aktivierung des Vertrags nicht gezahlten, aber fälligen Raten, sind mit Aktivierung des Vertrags komplett an einem Termin zu begleichen. 

Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Finanzplanung und sorgen Sie für eine entsprechende Kontodeckung, sofern Sie sich für das Lastschriftverfahren entschieden haben. Überweisungen oder einen Dauerauftrag richten Sie bitte erst nach Aktivierung Ihres Vertrags ein, falls Sie sich für diese Zahlungsart entschieden haben.

Sobald die Vertragsbearbeitung abgeschlossen und Ihr Vertrag aktiviert ist, erhalten Sie eine entsprechende Information. Bitte entschuldigen Sie eventuelle Unannehmlichkeiten.

Das Fälligkeitsdatum Ihrer Zahlung / Ihrer Einzugsermächtigung können Sie online im Servicebereich für Leasing und Finanzierung ändern. Rufen Sie hierfür die Details des jeweiligen Vertrags auf, indem Sie auf die Vertragsnummer klicken. Unter dem Menüpunkt „Fälligkeitsdatum“ können Sie die gewünschte Änderung vornehmen.

Hinweis: Bei Leasingverträgen können Sie zwischen dem 1. und 15. eines Monats auswählen, die Anzahl der Änderungen während der Vertragslaufzeit ist auf eine beschränkt. Bei Kreditverträgen gibt es diese Einschränkungen nicht.

Sie haben sich noch nicht für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registriert? Unterstützung finden Sie in unserem Merkblatt zur Registrierung. Für den späteren Login benötigen Sie nur Ihre Kundennummer und Ihr eigens vergebenes Passwort.

Zahlungsplan und ausstehende Zahlungen finden Sie im Servicebereich für Leasing und Finanzierung unter den „Details“ des jeweiligen Vertrags. Unter dem Menüpunkt „Zahlungsplan“ sehen Sie eine Übersicht über alle bereits abgebuchten und noch zu leistenden Raten. Wenn Sie sich den Zahlungsplan ausdrucken möchten,  klicken Sie auf den Button „Speichern“ und  laden Sie sich das Dokument als PDF oder Excel-Datei herunter und drucken es aus.

Sie haben sich noch nicht für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registriert? Unterstützung finden Sie in unserem Merkblatt zur Registrierung. Für den späteren Login benötigen Sie nur Ihre Kundennummer und Ihr eigens vergebenes Passwort.

Die monatlichen Raten werden bei Leasingverträgen immer vorab gezahlt. Die erste Rate, auch genannt „Übergabemiete“, ist somit direkt bei Übergabe des Fahrzeugs fällig.

WICHTIGER HINWEIS ZU DEN RATENFÄLLIGKEITEN BEI VERTRAGSBEGINN

  1. Mit Fahrzeugübergabe erhält der LG sämtliche Unterlagen und die erste Rate wird fällig.
  2. Der LG prüft die Unterlagen und legt Ihr Kundenkonto an.
  3. Der Einzug der ersten Rate erfolgt nach Anlage Ihres Kundenkontos.

Bitte beachten Sie: Zwischen Fälligkeit und Einzug der ersten Leasingrate können bis zu 14 Tage vergehen, bitte sorgen Sie für entsprechende Kontodeckung.

Wann wird die zweite Rate eingezogen? Der Einzug der zweiten Rate erfolgt zum 1. oder 15. des Folgemonats. Das reguläre Abbuchungsdatum Ihrer monatlichen Raten entnehmen Sie bitte dem Willkommensbrief, den Sie kurz nach Fahrzeugübergabe von uns erhalten.

Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung. Mit der Nutzung des Servicebereichs vermeiden Sie grundsätzlich Wartezeiten und können jederzeit:

  • Ihre Vertragsdetails und Ihren Zahlungsplan einsehen.
  • Ihre persönlichen Daten prüfen, ergänzen und korrigieren.
  • den Versand des Kfz-Briefs veranlassen, sofern notwendig.
  • sich für oder gegen Werbung von Opel Financial Services entscheiden.

Lesen Sie hier nach, wie Sie sich für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registrieren.

Um das Konto für die monatliche Abbuchung Ihrer Rate zu ändern, benötigen wir für die neue Bankverbindung ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen. Eine Anpassung Ihrer Bankverbindung aufgrund einer Mitteilung per E-Mail oder über das Kontaktformular ist daher nicht möglich.

Über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung übermitteln Sie uns Ihre Änderung ebenfalls bequem online:

  1. Wählen Sie in der Übersicht Ihren Vertrag mit Klick auf die Vertragsnummer aus.
  2. Im Menüpunkt „Bankverbindung“ sehen Sie Ihre aktuell hinterlegten Daten und können uns über „Bankverbindung ändern“ Ihre neue Bankverbindung übermitteln. Hierfür benötigen Sie lediglich Ihre neue IBAN.

Bitte beachten Sie, dass die Abbuchung der monatlichen Raten ausschließlich von einem Konto erfolgen darf, von dem Sie als unser Vertragspartner (Mit-)Kontoinhaber sind.

Sie haben sich noch nicht für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registriert? Unterstützung finden Sie in unserem Merkblatt zur Registrierung. Für den späteren Login benötigen Sie nur Ihre Kundennummer und Ihr eigens vergebenes Passwort.

Wenn Sie Ihre Rate fristgerecht bezahlt haben und Ihnen online jedoch angezeigt wird, dass Sie mit Ihrer Zahlung im Rückstand sind, kann dies an banküblichen Bearbeitungszeiten liegen.
Die Aktualisierung erfolgt für gewöhnlich am nächsten Werktag. Ist dies nicht der Fall, schreiben Sie uns eine E-Mail an info@opelbank.de oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice telefonisch (Auswahlmöglichkeit 4, „alle anderen Anliegen“).

KUNDENSERVICE LEASING, FINANZIERUNG UND VERSICHERUNG:

Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr
Telefon 06142 2207000
E-Mail info@opelbank.de