LEASINGVERTRAG – Welche Auswirkungen hat die Rückkehr zum regulären Umsatzsteuersatz (19%)?
Ab dem 1. Januar 2021 gilt wieder der reguläre USt-Satz in Höhe von 19 %.
Wichtig für Sie zu wissen:
- ICH HABE EINEN LEASINGVERTRAG ZU 16 % UST ABGESCHLOSSEN; WIE WIRKT SICH DIE RÜCKKEHR ZUM REGULÄREN UST-SATZ IN HÖHE VON 19 % AUF MEINEN LAUFENDEN LEASINGVERTRAG AUS?
Die Umsatzsteuer auf Ihre monatliche Rate für das Fahrzeug sowie auf ein ggf. abgeschlossenes FlexCare-Servicepaket erhöht sich um 3 %. Eine ggf. zusätzlich abgeschlossene Differenzkasko- und/oder Leasingratenversicherung werden unverändert mit 19 % Versicherungsteuer besteuert. Die angepasste monatliche Rate können Sie ab Anfang Januar 2021 im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen.
Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird automatisch die angepasste Rate von Ihrem Konto abgebucht.
Eine eventuell zu Vertragsbeginn geleistete Leasingsonderzahlung erhöht sich anteilig für die Monate Ihrer Vertragslaufzeit, in denen der reguläre USt-Satz gilt. Die daraus entstehende USt-Differenz wird mit der Schlussabrechnung nach Vertragsende abgerechnet. - ICH HABE EINEN LEASINGVERTRAG ZU 16 % UST ABGESCHLOSSEN, DAS FAHRZEUG WIRD ABER ERST AB JANUAR AUSGELIEFERT/ÜBERGEBEN. WIE WIRKT SICH DAS FÜR MICH AUS?
Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach dem Leistungszeitpunkt (Datum der Fahrzeugübergabe). Damit gilt für Ihren Leasingvertrag ein USt-Satz in Höhe von 19 %. Die USt auf Ihre monatliche Rate für das Fahrzeug sowie auf ein ggf. abgeschlossenes FlexCare-Servicepaket erhöht sich um 3 %. Eine ggf. zusätzlich abgeschlossene Differenzkasko- und/oder Leasingratenversicherung werden unverändert mit 19 % Versicherungsteuer besteuert. Nach Fahrzeugübergabe erhalten Sie eine schriftliche Information von uns, der Sie die genaue Höhe Ihrer monatlichen Raten entnehmen können.
Bitte beachten Sie: Die USt auf eine eventuell vereinbarte Leasingsonderzahlung, die Sie bei Fahrzeugübergabe an den Händler zahlen, erhöht sich ebenfalls um 3 %. - WIE WIRKT SICH DIE TEMPORÄRE UST-SENKUNG AUF DIE LEASINGSONDERZAHLUNG AUS?
Die Höhe der USt bei Zahlung der Leasingsonderzahlung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe – findet diese noch in 2020 statt, beträgt der anwendbare USt-Satz 16 %, bei Fahrzeugübergabe in 2021 19 %.
Wichtig: Die Leasingsonderzahlung wird zwar mit Fahrzeugübergabe an den Händler gezahlt, sie ist jedoch anteilig für die gesamte Vertragslaufzeit „wirksam“, da sie die Höhe monatlichen Leasingraten reduziert. Damit ist anteilig für jeden Monat der jeweils gültige USt-Satz anzuwenden. Sieht Ihr Leasingvertrag beispielsweise eine Leasingsonderzahlung in Höhe von netto 3.600 Euro vor, Vertragsbeginn ist Dezember 2020 und die Gesamtlaufzeit beträgt 36 Monate, ist für den Monat Dezember 2020 auf den entsprechenden Anteil der Leasingsonderzahlung (100 Euro) ein USt-Satz in Höhe von 16 % anzuwenden, für die übrigen 35 Monate (3.500 Euro) ein USt-Satz in Höhe von 19 %. Die an den Händler gezahlte USt auf die Leasingsonderzahlung betrug jedoch 16 %. Die daraus entstehende USt-Differenz wird mit der Schlussabrechnung nach Vertragsende abgerechnet. - BEKOMME ICH EINE SCHRIFTLICHE INFORMATION SEITENS DER OPEL BANK?
Haben Sie einen Leasingvertrag mit Vertragsbeginn im Zeitraum der temporären Umsatzsteuersenkung (Juli bis Dezember 2020), erhalten Sie in der zweiten Januarhälfte unaufgefordert eine entsprechende Information bzw. Rechnung (für gewerbliche Verträge) von uns. Ihre angepasste Rate können Sie zudem ab Januar 2021 jederzeit im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen. - WIRD DER ABBUCHUNGSBETRAG AUTOMATISCH VON IHNEN ANGEPASST UND WENN JA, AB WANN?
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug Ihrer monatlichen Leasingraten erteilt, wird die Änderung des USt-Satzes automatisch beim Rateneinzug berücksichtigt. - ICH HABE EINEN DAUERAUFTRAG FÜR MEINE MONATLICHEN RATEN. WELCHEN BETRAG MUSS ICH AB WANN ÜBERWEISEN?
Haben Sie einen Leasingvertrag mit Vertragsbeginn vor Juli 2020, ändern Sie Ihren Dauerauftrag zum Januar 2021 bitte wieder auf die ursprünglich vereinbarte Rate ab. Bei Leasingverträgen mit Vertragsbeginn ab Juli 2020 erhalten Sie von uns im Januar eine entsprechende Information. Die angepasste Rate können Sie zudem ab Anfang Januar im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen.