Was ist die „Differenzkaskoversicherung (GAP)“?

Die Differenzkaskoversicherung schützt Sie im Totalschaden oder bei Diebstahl vor finanziellen Verlusten.

Sie ist auch unter dem Namen „GAP-Versicherung“ bekannt. Die GAP-Versicherung  (im Englischen „Lücke“) soll bei Totalverlust die Lücke zwischen der Leistung der Autoversicherung (Wiederbeschaffungswert) und dem Negativsaldo bei der Bank (Basisdeckung) bzw. dem Kaufpreis (Topdeckung) schließen.

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Nach vollständiger Ablösung Ihres Darlehensvertrags erhalten Sie den Kfz-Brief unaufgefordert innerhalb von 10 Tagen zugeschickt. Voraussetzung hierfür ist, dass keine offenen Gebühren vorhanden sind und uns Ihre aktuelle Anschrift bekannt ist.

Sollte sich Ihre Anschrift geändert haben, teilen Sie uns Ihre aktuelle Adresse bequem über das Kontaktformular mit. Für die Prüfung Ihrer Anfrage benötigen wir aus Sicherheitsgründen folgende Angaben von Ihnen:

  • Name und Vorname
  • Kfz-Kennzeichen
  • Kunden- oder Vertragsnummer (alternativ: Jahr des Vertragsbeginns)

Haben Sie sich während der Laufzeit Ihres Vertrags für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registriert, können Sie hier bis zu 60 Tage nach Vertragsende eventuell offene Kosten oder Gebühren  einsehen und bei Bedarf auch Ihre Anschrift aktualisieren. Wählen Sie hierfür nach der Anmeldung den entsprechenden Vertrag mit einem Klick auf die Vertragsnummer aus.

Sollte es zu Ihrem abgelösten Darlehen noch offene Kosten oder Gebühren geben, überweisen Sie den entsprechenden Betrag bitte unter Angabe Ihrer Vertragsnummer im Verwendungszweck auf das folgende Konto der Opel Bank:

IBAN: DE11500400000600014500
BIC: COBADEFFXXX

Wir werden uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen bzw. den Kfz-Brief-Versand (erneut) veranlassen.

Sie haben ein Anliegen, das sich nicht über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung lösen lässt? Für einen persönlichen Kontakt ohne Wartezeiten erreichen Sie uns innerhalb unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr) auch über den Chat auf unserer Internetseite.

Klicken Sie im Chatfenster am rechten unteren Seitenrand auf „Frage stellen“ und stimmen Sie den Datenschutzinformationen zu. Für eine schnelle Bearbeitung Ihrer Anfrage halten Sie wenn möglich Ihre Kunden- oder Vertragsnummer bereit.

Am Ende jedes Gesprächs haben Sie die Möglichkeit, uns Ihr Feedback zu übermitteln.

Die Differenzkaskoversicherung schützt Sie im Totalschaden oder bei Diebstahl vor finanziellen Verlusten.

Sie ist auch unter dem Namen „GAP-Versicherung“ bekannt. Die GAP-Versicherung  (im Englischen „Lücke“) soll bei Totalverlust die Lücke zwischen der Leistung der Autoversicherung (Wiederbeschaffungswert) und dem Negativsaldo bei der Bank (Basisdeckung) bzw. dem Kaufpreis (Topdeckung) schließen.

Um das Konto für die monatliche Abbuchung Ihrer Rate zu ändern, benötigen wir für die neue Bankverbindung ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen. Eine Anpassung Ihrer Bankverbindung aufgrund einer Mitteilung per E-Mail oder über das Kontaktformular ist daher nicht möglich.

Über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung übermitteln Sie uns Ihre Änderung ebenfalls bequem online:

  1. Wählen Sie in der Übersicht Ihren Vertrag mit Klick auf die Vertragsnummer aus.
  2. Im Menüpunkt „Bankverbindung“ sehen Sie Ihre aktuell hinterlegten Daten und können uns über „Bankverbindung ändern“ Ihre neue Bankverbindung übermitteln. Hierfür benötigen Sie lediglich Ihre neue IBAN.

Bitte beachten Sie, dass die Abbuchung der monatlichen Raten ausschließlich von einem Konto erfolgen darf, von dem Sie als unser Vertragspartner (Mit-)Kontoinhaber sind.

Sie haben sich noch nicht für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registriert? Unterstützung finden Sie in unserem Merkblatt zur Registrierung. Für den späteren Login benötigen Sie nur Ihre Kundennummer und Ihr eigens vergebenes Passwort.

Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, die Steueridentifikationsnummer (SteuerID) aller Darlehensnehmer abzufragen. Wenn Sie bei Vertragsschluss Ihre SteuerID nicht zur Hand hatten, kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach und fragen diese beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Alternativ können Sie uns Ihre SteuerID nach Erhalt des Willkommensbriefs, der Ihre Vertragsnummer enthält, über das entsprechende Formular übermitteln:

Bitte beachten Sie, dass der Willkommensbrief erst nach Übergabe des Fahrzeugs versendet wird. Bei Neufahrzeugen kann dies bis zu vier Monate dauern.

Tipp: In der Regel finden Sie Ihre Steueridentifikationsnummer im Einkommensteuerbescheid, auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Was ist die Steueridentifikationsnummer? Die Steueridentifikationsnummer ist eine persönliche, lebenslang gültige Identifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden Bürger vergeben wird. Sie ist elfstellig und nicht identisch mit der Steuernummer oder der elektronischen Transfer-Identifikations-Nummer (eTIN).

Weitere Fragen aus der Kategorie »Finanzierung & Restkredit - & Leasingratenversicherung«

  • Ihr Recht auf Widerruf:
    Sie können Ihre Anmeldung zur Restkreditversicherung innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen in Textform widerrufen. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Widerrufsrecht in Ihrer Anmeldeerklärung.
  • Ihr Recht auf Abmeldung/Kündigung:
    Sie können jederzeit von der Opel Bank verlangen, dass diese Sie von der Restkreditversicherung abmeldet. Wir melden Sie dann von den Gruppenversicherungsverträgen zum Ende des Monats ab, in dem Sie gekündigt haben. Weitere Informationen zum Abmelde-/ Kündigungsrecht finden Sie in § 38 der Versicherungsbedingungen.

Der Widerruf bzw. Ihre Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. Brief oder E-Mail) und bedarf keiner Begründung. Die An­schrift hierfür lautet:

Opel Bank S.A. Niederlassung Deutschland
Kundenservice Autofinanzierung
47790 Krefeld
E-Mail info@opelbank.de

Es tut uns Leid zu erfahren, dass ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:

  1. Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag ist von dem Schaden zunächst nicht betroffen. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen nicht ein.
  2. Zeigen Sie den Vorfall bei Ihrer Kfz-Versicherung an. Haben Sie eine Opel Autoversicherung, wenden Sie sich bitte an die ALLIANZ SCHADENBEARBEITUNG unter der Telefonnummer (0800) 4200-127 (kostenlos) bzw. aus dem Ausland unter +49 345 77 45 99 97.
  3. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular Schadenmeldung zu, damit wir die von Ihrer Kfz-Versicherung benötigte Freigabeerklärung ausstellen können. Für die Freigabe zur Reparatur benötigen wir darüber hinaus ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag.
  4. Sollten Sie eine Differenzkaskoversicherung (GAP) abgeschlossen haben, unterstützen wir Sie dabei, Ihr Anliegen beim Versicherer anzuzeigen. Schreiben Sie uns hierzu eine Nachricht im Servicebereich für Leasing und Finanzierung. Sobald der Versicherer Ihren Fall anerkannt hat, setzen Sie sich bitte erneut mit uns in Verbindung, damit wir Ihre Erstattung wunschgemäß adressieren können.

Die Differenzkaskoversicherung schützt Sie im Totalschaden oder bei Diebstahl vor finanziellen Verlusten.

Sie ist auch unter dem Namen „GAP-Versicherung“ bekannt. Die GAP-Versicherung  (im Englischen „Lücke“) soll bei Totalverlust die Lücke zwischen der Leistung der Autoversicherung (Wiederbeschaffungswert) und dem Negativsaldo bei der Bank (Basisdeckung) bzw. dem Kaufpreis (Topdeckung) schließen.

In Ihrem Finanzierungs-/Leasingvertrag sehen Sie die von Ihnen gewählte Deckung.

Zur Auswahl standen bei Vertragsabschluss die Differenzkaskoversicherung „Basisdeckung“ (hier wird im Versicherungsfall die Differenz zwischen dem noch offenen Finanzierungs- bzw. Leasingsaldo und dem Wiederbeschaffungswert gezahlt) und – bei Finanzierung – die Differenzkaskoversicherung „Topdeckung“ (Versicherungsleistung hier ist die Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Wiederbeschaffungswert). Informationen zu der von Ihnen gewählten Differenzkaskoversicherung finden Sie im Produktinformationsblatt der Versicherer sowie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag beigelegt sind.

Bei Arbeitsunfähigkeit werden nach Ablauf von 42 Tagen die monatlich fälligen Raten/Mieten bezahlt. Die Versicherung übenimmt je Versicherungsfall bis zu 24 Monate (max. 2.500 € im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate bei der Finanzierung oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind möglich.

Bei Feststellung der Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall werden alle planmäßig offenen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 42 Tagen übernommen. Bei Finanzierungen wird zudem eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate gezahlt. Stichtag ist das im Rentenbescheid genannte Verrentungsdatum bzw. der Todestag.

Im Falle der Arbeitslosigkeit zahlt die Versicherung die monatlich fälligen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 30 Tagen (je Versicherungsfall höchstens 12 Monate und in Höhe von max. 2.500 € im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind auch hier möglich. Zusätzlich beinhaltet dieser Baustein ein Assistance Paket mit Beratungsleistungen bereits bei drohendem Arbeitsplatzverlust, z. B. Check des Arbeitszeugnisses und der Bewerbungsunterlagen sowie juristische Erstberatung.

Bei Eintritt einer schweren Krankheit, die nur bei nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (z. B. Selbstständige, Beamte, Hausfrauen, Hausmänner etc.) greift, werden alle restlichen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Bei Finanzierungen wird auch eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate, die gemäß Tilgungsplan am Tag der Erstdiagnose noch offen ist, bezahlt.

Die Restkredit- bzw. Leasingratenversicherung sichert Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Opel Bank ab. Ihre Raten werden für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit übernommen und Sie werden finanziell entlastet.

Im Todesfall ermöglicht die Versicherungsleistung den Hinterbliebenen die komplette Rückzahlung der noch ausstehenden Kreditraten. Dies bedeutet für die Angehörigen eine enorme Entlastung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit können die Raten mithilfe der Restkredit- oder Leasingratenversicherung weitergezahlt werden, was mehr Freiräume für Ihr Haushaltsbudget schafft.

Bei Abschluss der Restkredit-/Leasingratenversicherung standen zwei Optionen zur Verfügung:

  • Paket „Basis“ – hier sind die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit versichert
  • Paket „Plus“ – zusätzlich zum Paket „Basis“ sind Sie gegen Arbeitslosigkeit (für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) oder schwere Krankheit
    (z.B. für Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Hausfrauen, Hausmänner, etc.) versichert. Ob Sie für den Fall einer Arbeitslosigkeit oder schweren Krankheit versichert sind, hängt von Ihrer beruflichen Situation ab.

Die von Ihnen gewählte Paket-Option sehen Sie in Ihrem Darlehens-/Leasingvertrag sowie in Ihrer Anmeldeerklärung. Lesen Sie hierzu das Produktinformationsblatt der Versicherer sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag beigelegt sind.

Es tut uns Leid zu erfahren, dass Sie arbeitslos bzw. arbeitsunfähig geworden sind. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:

  1. Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag läuft wie gewohnt weiter. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen bitte nicht ein.
  2. Melden Sie uns Ihren Leistungsfall über den Live Chat bzw. das Kontaktformular auf unserer Internetseite oder wenden Sie sich telefonisch an unseren Kundenservice (Auswahlmöglichkeit 4, „alle anderen Anliegen“). Unsere aktuellen Telefon-Servicezeiten können Sie hier einsehen.
  3. Sobald der Versicherer Ihren Fall anerkannt hat, werden wir uns mit Ihnen zwecks Adressierung Ihres Guthabens in Verbindung setzen.

 

KUNDENSERVICE LEASING, FINANZIERUNG UND VERSICHERUNG:

Telefon (06142) 220 7000
E-Mail info@opelbank.de

Wenn die Finanzierung bzw. das Leasing für einen längeren Zeitraum als 3 Jahre abgeschlossen wurde, haben Sie das Recht den Versicherungsschutz bereits zum Ende des dritten oder jedes da­rauf folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.

Sie werden zum Ende des Monats vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet, in dem Sie gekündigt haben.

Der Widerruf bzw. Ihre Kündigung muss in Textform erfolgen (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) und bedarf keiner Begründung. Die An­schrift für eine Kündigung uns gegenüber lautet:

Opel Bank S.A. Niederlassung Deutschland / Opel Leasing GmbH
Kundenservice Autofinanzierung
47790 Krefeld
Fax (03491) 768259
E-Mail info@opelbank.de

Weitere Fragen aus der Kategorie »Schaden am finanzierten/geleasten Auto«

Es tut uns Leid zu erfahren, dass ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:

  1. Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag ist von dem Schaden zunächst nicht betroffen. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen nicht ein.
  2. Zeigen Sie den Vorfall bei Ihrer Kfz-Versicherung an. Haben Sie eine Opel Autoversicherung, wenden Sie sich bitte an die ALLIANZ SCHADENBEARBEITUNG unter der Telefonnummer (0800) 4200-127 (kostenlos) bzw. aus dem Ausland unter +49 345 77 45 99 97.
  3. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular Schadenmeldung zu, damit wir die von Ihrer Kfz-Versicherung benötigte Freigabeerklärung ausstellen können. Für die Freigabe zur Reparatur benötigen wir darüber hinaus ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag.
  4. Sollten Sie eine Differenzkaskoversicherung (GAP) abgeschlossen haben, unterstützen wir Sie dabei, Ihr Anliegen beim Versicherer anzuzeigen. Schreiben Sie uns hierzu eine Nachricht im Servicebereich für Leasing und Finanzierung. Sobald der Versicherer Ihren Fall anerkannt hat, setzen Sie sich bitte erneut mit uns in Verbindung, damit wir Ihre Erstattung wunschgemäß adressieren können.

Die Differenzkaskoversicherung schützt Sie im Totalschaden oder bei Diebstahl vor finanziellen Verlusten.

Sie ist auch unter dem Namen „GAP-Versicherung“ bekannt. Die GAP-Versicherung  (im Englischen „Lücke“) soll bei Totalverlust die Lücke zwischen der Leistung der Autoversicherung (Wiederbeschaffungswert) und dem Negativsaldo bei der Bank (Basisdeckung) bzw. dem Kaufpreis (Topdeckung) schließen.

In Ihrem Finanzierungs-/Leasingvertrag sehen Sie die von Ihnen gewählte Deckung.

Zur Auswahl standen bei Vertragsabschluss die Differenzkaskoversicherung „Basisdeckung“ (hier wird im Versicherungsfall die Differenz zwischen dem noch offenen Finanzierungs- bzw. Leasingsaldo und dem Wiederbeschaffungswert gezahlt) und – bei Finanzierung – die Differenzkaskoversicherung „Topdeckung“ (Versicherungsleistung hier ist die Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Wiederbeschaffungswert). Informationen zu der von Ihnen gewählten Differenzkaskoversicherung finden Sie im Produktinformationsblatt der Versicherer sowie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag beigelegt sind.

Weitere Fragen aus der Kategorie »XX - Differenzkaskoversicherung«

Die Differenzkaskoversicherung schützt Sie im Totalschaden oder bei Diebstahl vor finanziellen Verlusten.

Sie ist auch unter dem Namen „GAP-Versicherung“ bekannt. Die GAP-Versicherung  (im Englischen „Lücke“) soll bei Totalverlust die Lücke zwischen der Leistung der Autoversicherung (Wiederbeschaffungswert) und dem Negativsaldo bei der Bank (Basisdeckung) bzw. dem Kaufpreis (Topdeckung) schließen.

In Ihrem Finanzierungs-/Leasingvertrag sehen Sie die von Ihnen gewählte Deckung.

Zur Auswahl standen bei Vertragsabschluss die Differenzkaskoversicherung „Basisdeckung“ (hier wird im Versicherungsfall die Differenz zwischen dem noch offenen Finanzierungs- bzw. Leasingsaldo und dem Wiederbeschaffungswert gezahlt) und – bei Finanzierung – die Differenzkaskoversicherung „Topdeckung“ (Versicherungsleistung hier ist die Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Wiederbeschaffungswert). Informationen zu der von Ihnen gewählten Differenzkaskoversicherung finden Sie im Produktinformationsblatt der Versicherer sowie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag beigelegt sind.