Wie kann ich eine Vollmacht widerrufen bzw. löschen?
Die Vollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit schriftlich widerrufen werden. Widerruft dieser die Vollmacht, hat er die Bank hierüber unverzüglich und aus Beweisgründen schriftlich zu unterrichten, denn die Vollmacht behält gegenüber der Bank ihre Gültigkeit bis zum Zugang dieser Mitteilung.