Wie kann ich einen Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer erteilen?
Die Abführung des Kirchensteueranteils Ihrer Abgeltungssteuer an das Finanzamt erfolgt automatisch, sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind.
Um den Kirchensteuerabzug vornehmen zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre Religionszugehörigkeit in Form eines verschlüsselten Kennzeichens beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen. Das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) gibt Auskunft über Ihre Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den geltenden Kirchensteuersatz. Die Abfrage erfolgt einmal jährlich zwischen dem 1. September und 31. Oktober.
Hinweis: Sie können bis zum 30. Juni jeden Jahres für das folgende Steuerjahr dem Datenabruf beim Bundeszentralamt für Steuern widersprechen. Eine Abführung seitens der Opel Bank findet dann nicht mehr statt. Als Folge wird Sie das Finanzamt auffordern eine Steuererklärung abzugeben.