Wie lange ist ein Freistellungsauftrag gültig?
Sie können den Freistellungsauftrag befristet oder unbefristet erteilen.
Freistellungsaufträge sind grundsätzlich vom 1. Januar (bzw. Beginn der Geschäftsverbindung) bis 31. Dezember eines Jahres gültig.
Sie können allerdings eine automatische Übernahme der Freistellungsdaten für das Folgejahr in Ihrem Opel Bank eBanking einstellen, in dem Sie den Freistellungsauftrag „bis auf weiteres“. erteilen. Eine rückwirkende Einrichtung des Freistellungsauftrages für bereits abgelaufene Kalenderjahre ist nicht möglich.