Was bedeutet die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags für meine Geldanlage(n) bei der Opel Bank?
Die Bundesregierung hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 den sog. Sparer-Pauschbetrag ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wie folgt erhöht:
- für Alleinstehende: von 801 EUR auf 1.000 EUR
- für Verheiratete/Lebenspartner: von 1.602 EUR auf 2.000 EUR
Die Erhöhung gilt mit Wirkung zum 1. Januar 2023. Der Gesetzgeber hat dabei vorgesehen, dass die Erhöhung eines Freistellungsauftrags für die Kunden durch die Banken automatisch erfolgt, um die technische Umsetzung einfacher zu gestalten (§ 52 (43) EStG). Haben Sie uns bereits einen Freistellungsauftrag erteilt, passen wir folglich dessen Höhe ab 2023 automatisch an. Bei Teil-Freistellungsaufträgen erfolgt eine prozentuale Erhöhung um 24,844%, aufgerundet auf den nächsthöheren vollen Eurobetrag.
BEISPIELE:
- Ein Ehepaar hat uns einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag über 1.602 EUR erteilt. In diesem Fall wird der Betrag automatisch an die neue gesetzliche Höhe von 2.000 EUR angepasst.
- Eine Alleinstehende hat uns einen Teil-Freistellungsauftrag über 300 EUR erteilt. In diesem Fall erhöht sich der Betrag automatisiert auf 300 EUR x 24,844% = 75 EUR, so dass der Freistellungsauftrag in Höhe von insgesamt 375 EUR berücksichtigt wird.
Wenn Sie damit nicht einverstanden sind oder Sie sich eine andere Verteilung Ihres Sparer-Pauschbetrags wünschen, können Sie die Höhe Ihres Freistellungsauftrags selbstverständlich abändern.
WICHTIG: Erteilen Sie uns in 2022 einen neuen Freistellungsauftrag, der erst ab 2023 gültig ist, erfolgt keine automatische Anpassung. Falls gewünscht, nehmen Sie die Anpassung bitte eigenständig vor.
Wie Sie die Höhe Ihres Freistellungsauftrags anpassen, können Sie hier nachlesen.