Was ändert sich durch die Restrukturierung für Kunden mit Geldanlage(n) bei der Opel Bank?
Im Rahmen einer europäischen Restrukturierung wird die Opel Bank GmbH auf ihre Muttergesellschaft, die Opel Bank S.A. mit Sitz in Frankreich, verschmolzen. Die Änderung wird zum 4. November 2019 wirksam und aus der Opel Bank GmbH wird die Opel Bank S.A. Niederlassung Deutschland. Die neue Struktur macht eine Anpassung der Geschäftsbedingungen erforderlich.
Bestehende Verträge über Opel Bank Geldanlagen geht unverändert auf die Opel Bank S.A. Niederlassung Deutschland über. Lediglich die Einlagensicherung erfolgt ab dann durch den französischen Einlagensicherungsfonds (Fonds de Garantie des Dépôts). Genau wie die deutsche Einlagensicherung, der wir bisher unterlagen, besichert der französische Einlagensicherungsfonds Geldanlagen bis zu einem Betrag von 100.000,00 Euro pro Person und unterliegt strengen EU-Richtlinien. Als Kunde sind Sie berechtigt, Einlagen, die über den Betrag von 100.000,00 Euro hinausgehen sowie den entsprechenden Zinsanspruch innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Zugang dieser Information abzuverfügen.
Die ab 4. November 2019 gültigen Geschäftsbedingungen können Sie nachfolgend einsehen: