Was zahlt die „Restkredit-“ bzw. „Leasingratenversicherung“?
Bei Arbeitsunfähigkeit werden nach Ablauf von 42 Tagen die monatlich fälligen Raten/Mieten bezahlt. Die Versicherung übenimmt je Versicherungsfall bis zu 24 Monate (max. 2.500 € im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate bei der Finanzierung oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind möglich.
Bei Feststellung der Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall werden alle planmäßig offenen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 42 Tagen übernommen. Bei Finanzierungen wird zudem eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate gezahlt. Stichtag ist das im Rentenbescheid genannte Verrentungsdatum bzw. der Todestag.
Im Falle der Arbeitslosigkeit zahlt die Versicherung die monatlich fälligen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 30 Tagen (je Versicherungsfall höchstens 12 Monate und in Höhe von max. 2.500 € im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind auch hier möglich. Zusätzlich beinhaltet dieser Baustein ein Assistance Paket mit Beratungsleistungen bereits bei drohendem Arbeitsplatzverlust, z. B. Check des Arbeitszeugnisses und der Bewerbungsunterlagen sowie juristische Erstberatung.
Bei Eintritt einer schweren Krankheit, die nur bei nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (z. B. Selbstständige, Beamte, Hausfrauen, Hausmänner etc.) greift, werden alle restlichen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Bei Finanzierungen wird auch eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate, die gemäß Tilgungsplan am Tag der Erstdiagnose noch offen ist, bezahlt.