Für finanzielle Sicherheit bei Finanzierung und Leasing:
Die Restkredit-und Leasingratenversicherung
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Finanzielle Unterstützung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit
Die Versicherung übernimmt Ihre monatlichen Raten und bietet Ihnen somit eine finanzielle Entlastung.
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Absicherung Ihrer Familie
Finanzielle Entlastung bei Todesfall – durch die Übernahme der offenen Kredit-/Leasingraten durch die Versicherung können Sie Ihren Hinterbliebenen zumindest diese Sorge nehmen.
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Keine Rückzahlung
Die von der Versicherung gezahlten Raten müssen nicht zurückgezahlt werden.
Die Auflistung ist nicht abschließend. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Cardif Allgemeine Versicherung und Cardif Lebensversicherung sowie der PSA Insurance Ltd.
Sorgenfrei mit dem Basis- oder Plus-Paket
Mit dem Basispaket können wir Ihnen eine wichtige (Basis-)Absicherung anbieten. Falls Ihnen das nicht ausreicht, nehmen Sie zusätzlich den Baustein „Plus“ hinzu, welcher die Absicherung komplettiert. Über den Umfang Ihrer Absicherung entscheiden Sie nach Ihrem individuellen Sicherheitsbedürfnis mit der Auswahl des Basis- oder Pluspakets.
Basis
Arbeitsunfähigkeit
Zahlung der monatlich fälligen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von nur 42 Tagen
- Zahlung der monatlich fällig werdenden, ursprünglich vereinbarten Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von nur 42 Tagen.
- Übernahme von max. 2.500 € im Monat höchstens bis zum Ende der Dauer Ihres Versicherungsschutzes; ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, z. B. eine erhöhte Schlussrate bei der Finanzierung oder ein Restwert beim Leasing.
- Umfangreiche Assistance-Leistungen, z. B. Haushaltshilfe für alleinlebende Personen, Kinderbetreuung bei Krankenhausaufenthalt von Erziehungsberechtigten u.v.m.
Todesfall
Zahlung der am Tag des Todesfalles planmäßig offenen Kredit- oder Leasingraten
- Zahlung der Summe der am Tag des Todesfalls planmäßig ausstehenden ursprünglich vereinbarten Kredit- oder Leasingraten bis max. 125.000 €
- Zusätzliche Übernahme einer vereinbarten erhöhten Schlussrate bei Finanzierungen.
- Die Zahlung erfolgt in Form einer Einmalleistung.
Plus
Unverschuldete Arbeitslosigkeit
- Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (z.B. Angestellte und Arbeitnehmer)
- Zahlung der monatlich fällig werdenden, ursprünglich vereinbarten Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von nur 30 Tagen.
- Übernahme der Raten bis zu 12 Monate je Versicherungsfall (max. 2.500 € im Monat).
- Umfangreiche Assistance-Leistungen, z. B. Beratung bereits bei drohendem Arbeitsplatzverlust, Check des Arbeitszeugnisses und der Bewerbungsunterlagen sowie juristische Erstberatung per Telefon.
- Die Deckung greift nach einer Wartezeit von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Anmeldeerklärung. Arbeitslosigkeit, die während dieser drei Monate eintritt, ist nicht versichert.
Schwere Krankheit
- Für nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (z. B. Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Hausfrauen/ -männer etc.)
- Zahlung der zum Zeitpunkt der Erstdiagnose ausstehenden ursprünglich vereinbarten offenen Kredit- oder Leasingraten
- Zusätzliche Übernahme einer vereinbarten erhöhten Schlussrate bei Finanzierungen.
Bin ich hinsichtlich meines Alters versicherbar?
Sie sind versicherbar, wenn Sie bei der Anmeldung für die Risiken Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Schwere Krankheit mind. 18 und höchstens 59 Jahre, für den Todesfallschutz max. 64 Jahre alt sind. Der Versicherungsschutz endet für die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit bzw. Schwere Krankheit sobald Sie 65. Jahre und für das Todesfallrisiko sobald Sie 70 Jahre alt werden.
Wie lange bin ich versichert?
Für die planmäßige Dauer der Kredit-/Leasinglaufzeit, wie sie bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Diese kann zwischen sechs und 96 Monaten liegen. Ihr Versicherungsschutz endet
- nach Ablauf der gewählten Darlehenslaufzeit, spätestens nach Ablauf von 8 Jahren ab Beginn des Versicherungsschutzes oder
- wenn der mit der Opel Bank geschlossene Leasingvertrag gleich aus welchem Grund endet oder
- spätestens nach Ablauf von 8 Jahren ab Beginn des Versicherungsschutzes oder
- nachdem die Versicherer eine Leistung wegen Todes erbracht haben oder
- wenn die Versicherer eine Leistung wegen schwerer Krankheit erbracht haben oder
- sobald Sie für das Risiko Tod 70 Jahre und für die Risiken Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder schwere Krankheit 65 Jahre alt werden oder
- wenn Sie Ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt nicht mehr in der Bundesrepublik Deutschland haben.
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Weitere Fragen zur Restkredit- und Leasingratenversicherung
- Ihr Recht auf Widerruf:
Sie können Ihre Anmeldung zur Restkreditversicherung innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen in Textform widerrufen. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Widerrufsrecht in Ihrer Anmeldeerklärung. - Ihr Recht auf Abmeldung/Kündigung:
Sie können jederzeit von der Opel Bank verlangen, dass diese Sie von der Restkreditversicherung abmeldet. Wir melden Sie dann von den Gruppenversicherungsverträgen zum Ende des Monats ab, in dem Sie gekündigt haben. Weitere Informationen zum Abmelde-/ Kündigungsrecht finden Sie in § 38 der Versicherungsbedingungen.
Der Widerruf bzw. Ihre Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. Brief oder E-Mail) und bedarf keiner Begründung. Die Anschrift hierfür lautet:
Opel Bank S.A. Niederlassung Deutschland
Kundenservice Autofinanzierung
47790 Krefeld
E-Mail info@opelbank.de
Die Restkredit- bzw. Leasingratenversicherung sichert Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Opel Bank ab. Ihre Raten werden für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit übernommen und Sie werden finanziell entlastet.
Im Todesfall ermöglicht die Versicherungsleistung den Hinterbliebenen die komplette Rückzahlung der noch ausstehenden Kreditraten. Dies bedeutet für die Angehörigen eine enorme Entlastung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit können die Raten mithilfe der Restkredit- oder Leasingratenversicherung weitergezahlt werden, was mehr Freiräume für Ihr Haushaltsbudget schafft.
Bei Abschluss der Restkredit-/Leasingratenversicherung standen zwei Optionen zur Verfügung:
- Paket „Basis“ – hier sind die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit versichert
- Paket „Plus“ – zusätzlich zum Paket „Basis“ sind Sie gegen Arbeitslosigkeit (für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) oder schwere Krankheit
(z.B. für Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Hausfrauen, Hausmänner, etc.) versichert. Ob Sie für den Fall einer Arbeitslosigkeit oder schweren Krankheit versichert sind, hängt von Ihrer beruflichen Situation ab.
Die von Ihnen gewählte Paket-Option sehen Sie in Ihrem Darlehens-/Leasingvertrag sowie in Ihrer Anmeldeerklärung. Lesen Sie hierzu das Produktinformationsblatt der Versicherer sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag beigelegt sind.
Es tut uns Leid zu erfahren, dass Sie arbeitslos bzw. arbeitsunfähig geworden sind. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:
- Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag läuft wie gewohnt weiter. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen bitte nicht ein.
- Melden Sie uns Ihren Leistungsfall über den Live Chat bzw. das Kontaktformular auf unserer Internetseite oder wenden Sie sich telefonisch an unseren Kundenservice (Auswahlmöglichkeit 4, „alle anderen Anliegen“). Unsere aktuellen Telefon-Servicezeiten können Sie hier einsehen.
- Sobald der Versicherer Ihren Fall anerkannt hat, werden wir uns mit Ihnen zwecks Adressierung Ihres Guthabens in Verbindung setzen.
KUNDENSERVICE LEASING, FINANZIERUNG UND VERSICHERUNG:
Telefon (06142) 220 7000
E-Mail info@opelbank.de
Ihr Weg zur Absicherung
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